Sicherheitstüren im Außenbereich
Seit dem 01. März 2010 ist die DIN EN 14351-1 in Deutschland bauaufsichtlich eingeführt. Seitdem dürfen Außentüren ohne CE-Kennzeichen nicht mehr verbaut werden. Auf diesem CE-Zeichen müssen die jeweiligen Leistungseigenschaften der Tür angegeben werden. Weiterhin ist die Angabe des jeweiligen Wärme-durchgangskoeffizienten (U-Wert) für jede verbaute Außentür verpflichtend vorgeschrieben.
Franzen Außentüren mit CE-Kennzeichnung
Franzen Außentüren haben diese CE-Kennzeichnung und erfüllen damit die vorgeschriebenen Anforderungen.
Franzen Außentüren sind sehr vielseitig und empfehlen sich daher für unterschiedlichste Anforderungen. So können Franzen Außentüren mit zusätzlichen Leistungseigenschaften wie Einbruchschutz oder Schallschutz ausgerüstet werden. Im weiteren sind Franzen Außentüren grundsätzlich in ein- oder zweiflügeliger Ausführung lieferbar und können optional mit variabler Glaseinsatz ausgestattet werden. Auf Wunsch ist ebenfalls eine Oberblende oder ein Oberlicht möglich.
Mit den Außentüren ASN bietet Franzen für die unterschiedlichsten Aufgaben die richtige Tür mit den erforderlichen Nachweisen und CE-Kennzeichnung.